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Sprechanlage am Haus

Die Sicherung einer Wohnung oder des eigenen Hauses durch eine massive Hauseingangstür mit zusätzlichen Türsicherung sowie entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen an Fenstern und Nebeneingängen ist angesichts der gestiegenen Häufigkeit der Tageseinbrüche in unserer Republik unbedingt notwendig. Durch eine moderne Sprechanlage am Haus kann die Sicherheit der Bewohner erhöht werden, da Personen, die zum Einlass die Klingelanlage betätigen über die Konversation identifiziert werden können. 

In den meisten Wohnungen und Häuser der älteren Baujahre sowie des sozialen Wohnungsbaus wurde bei der Planung durch den Architekten aus Kostengründen keine Sprechanlage am Haus vorgesehen. Diese Häuser und Wohnungen verfügen lediglich über eine Klingel am Namenschild des Wohnungsinhabers und einen Türdrücker in der Wohnung. Der Türdrücker erlaubt es dem Bewohner ohne die Haustür einzusehen, die Tür zu öffnen. Wenn keine Sprechanlage am Haus installiert ist, hat der Wohnungsinhaber keine Möglichkeit den Besucher nach seinem Namen und den Grund des Klingelns zu befragen. Oft verschaffen sich dunkle Elemente und Wohnungseinbrecher auf diese Art und Weise Zutritt zum Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern und treiben nach einer Beruhigung der Lage ihr Unwesen.
Die Installation einer Sprechanlage am Haus erfordert einen erfahrenen Elektriker, beispielsweise Ernst Lamby, kann aber mit allzu viel Aufwand präzise und schnell erledigt werden. Der bereits vorhandene Klingeldraht genügt zur Installation solcher modernen Anlagen.

Sprechanlage am Haus von Mietern

Die Bedienung einer Sprechanlage am Haus ist nicht kompliziert, wie von älteren Bewohnern befürchtet wird. Zukünftig zu wissen, wer vor der Tür Steht und Einlass begehrt, ist vor allen Dingen für ältere Bewohner sowie für Personen, die alleine in der Wohnung leben von großem Interesse.
Die Kosten zur Installation einer Sprechanlage am Haus sind überschaubar. Neben den Anschaffungskosten einer Sprechanlage am Haus müssen die Handwerkerstunden für den Einbau und das Anschließen dieser Anlage einkalkuliert werden. Die Haustelefonanlagen sind in den verschiedensten Varianten erhältlich. Oft ist ein Komplettpaket recht günstig zu erwerben und durch den fachkundigen Elektriker in kurzer Zeit einzubauen.
Hauseigentümer haben kein Problem mit der Entscheidung, eine Sprechanlage am Haus installieren zu lassen. Der Eigentümer ist gleichzeitig auch der Entscheider für diesen Umbau und muss niemanden um Erlaubnis fragen.
Um die Umrüstung einer normalen Türöffnungsvorrichtung durch eine Sprechanlage am Haus mit mehreren Mietparteien durchzuführen, müssen sich die Mieter von Mietwohnungen einig sein und auch Bereitschaft zeigen, evtl. auch die Kosten hierfür zu übernehmen. Voraussetzung für den Einbau ist allerdings die Einverständniserklärung des Hauseigentümers, die vorher von einem Sprecher der Hausgemeinschaft möglichst schriftlich einzuholen ist. Es könnte durchaus sein, dass der Hauseigentümer die Kosten übernimmt, da durch eine Sprechanlage am Haus das Objekt aufgewertet wird.

Sprechanlage am Haus mit mehreren Miteigentümern

Bei Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen ist es etwas komplizierter eine Sprechanlage am Haus anzubringen. Im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Eigentümerversammlung, die vom Hausverwalter geleitet wird, kann über den Vorschlag eine Sprechanlage am Haus zu installieren, abgestimmt werden. Hierzu sollten sich die Eigentümer vorher über die Art der Sprechanlage am Haus einig sein und bereits mindesten zwei Angebote von einer Fachfirma zur Installation der Sprechanlage eingeholt haben.
Beim Umbau einer normalen Türöffnungsanlage in eine Sprechanlage am Haus handelt es sich um eine sogenannte bauliche Veränderung. Diese bauliche Veränderung erfordert im Rahmen einer Eigentümerversammlung die einstimmige Zustimmung aller Eigentümer. Wenn nur ein Eigentümer gegen diese Umbaumaßnahme ist, kann die Veränderung nicht vorgenommen werden. Wird durch Beschlussfassung einstimmig entschieden eine Sprechanlage am Haus zu installieren, wird der Verwalter den Auftrag an den günstigsten Anbieter vergeben und die Umbauarbeiten kontrollieren. Die Kosten für den Einbau der Sprechanlage am Haus werden vom Instandhaltungskonto der Eigentümergemeinschaft getragen, sofern genügend Geld in den Instandhaltungsrücklagen vorhanden ist. Sind die Kosten nicht durch das Instandhaltungskonto gedeckt, werden die Kosten durch eine Sonderumlage auf die Wohnungseigentümer verteilt, die sich nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen richtet.