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Rauchmelderpflicht in Neubauten: Das ist zu beachten
Falls Sie planen ein Haus zu bauen, gilt es zahlreiche Vorschriften einzuhalten. Neben baurechtlichen Vorgaben müssen auch Pflichten hinsichtlich der Sicherheit erfüllt werden. In diesem Zusammenhang spielen Rauchmelder eine wichtige Rolle. Sie warnen vor Bränden und machen bereits bei der Rauchentwicklung auf sich aufmerksam. So können sich Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen. Doch die wertvollen Warngeräte sind längst nicht in jedem Haushalt vorzufinden. Um das Risiko für Menschen zu minimieren und nach und nach sämtliche Gebäude vor Brandschäden zu schützen, wurde die Rauchmelderpflicht eingeführt.

Rauchmelder TechnikJährlich erliegen circa 500 Menschen in Deutschland ihren Verletzungen nach Bränden. Ein Großteil der Unglücke geschieht Zuhause. Dabei sterben die Meisten nicht an Verbrennungen, wie häufig angenommen wird, sondern an den verheerenden Auswirkungen der Rauchentwicklung. Schwere Rauchvergiftungen sind die Ursache für den Tod.

Und dieser kommt häufig nachts, wenn die Bewohner schlafen und nichtsahnend den giftigen Brandrauch einatmen. Um den Brandschutz erheblich zu verbessern, führten viele Bundesländer verbindliche Gesetzesänderungen ein. Rheinland-Pfalz ging im Jahr 2003 als gutes Beispiel voran und führte als erstes die Rauchmelderpflicht ein. Zahlreiche Länder zogen nach. Da das Baurecht der Gesetzgebungszuständigkeit der verschiedenen Bundesländer unterliegt, ist jedes der Länder frei in seiner Entscheidung.

Daher wurde die Rauchmelderpflicht vielerorts in variabler Weise und zu einem anderen Zeitpunkt in die jeweilige Landesbauordnung aufgenommen. Zwar unterscheiden sich die Gesetze in jedem Bundesland, aber verbindlich ist die Rauchmelderpflicht für alle Bundesländer, die sich dafür entschieden haben entsprechende Regelungen zu schaffen. Mehr über die Rauchmelderpflicht lesen Sie hier im Informationsportal unter rauchmeldungen.de, wo Sie auch eine Übersicht über die Bundesländer und dessen Regelungen einsehen können.

Pflicht für Neubauten

Für Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht in vielen Bundesländern bereits seit mehreren Jahren. So beispielweise in Hessen wo diese für Neu- und Umbauten seit Juni 2005 gilt. In anderen Ländern wie Baden-Württemberg wurde sie erst im Juli 2013 eingeführt. Auch wenn es von Land zu Land Unterschiede in der Gestaltung der Regelungen gibt, so wurde hinsichtlich der auszustattenden Räume eine Einigung erzielt.

Grundsätzlich müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen Rauchmelder angebracht werden. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit für Anschaffung, Installation und Wartung der Geräte sind die Vorschriften unterschiedlich. Falls Sie als Vermieter die Kosten zu tragen haben, können Sie diese teilweise auf die Miete umlegen. Zu den Nebenkosten dürfen die Wartungskosten gerechnet werden. Wie genau sich diese Umlagen und Berechnungen gestalten, können Sie der jeweiligen Landesbauordnung entnehmen.

Die Installation

Grundsätzlich müssen Rauchmelder an der Decke in waagerechter Position montiert werden. Experten raten dazu die Raummitte als idealen Platz zu wählen. Der Mindestabstand zur Wand sollte bei 50 Zentimetern liegen. Bei Dachschrägen wird die Installation einen halben Meter unterhalb des höchsten Punktes empfohlen. Da an Klimaanlagen und Luftschächten Rauch abziehen kann, sollte dort kein Rauchmelder angebracht werden. Auch Positionen in der Nähe von Zugluft sind ungeeignet.

Wartung der Rauchmelder

Wie Feuerlöscher müssen auch Rauchmelder regelmäßig gewartet werden, um die einwandfreie Funktionsweise sicherzustellen. Wenn Sie Besitzer eines Neubaus sind und diesen vermieten, sind Sie in den meisten Bundesländern für die Wartung verantwortlich. Sie müssen die Geräte im gebrauchsfähigen Zustand halten, wozu die jährliche Prüfung und Wartung sämtlicher Geräte gehört. Ausnahme bilden hier Bremen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Schleswig-Holstein. Dort sind Mieter zuständig.

Qualitative Unterschiede

Qualitativ gibt es bei Rauchmeldern drastische Unterschiede. Neben sehr günstigen Artikeln aus dem Supermarkt runden hochpreisige Produkte vom Fachmann die Auswahl ab. Der Einsatz von einfachen und leicht montierbaren Geräten ist empfehlenswert. Experten raten zur Verwendung spezieller Batterien mit langer Lebensdauer. Vom Kauf im Supermarkt ist abzuraten. Sämtliche Rauchmelder müssen vom Gesetzgeber her eine CE-Kennzeichnung aufweisen und der EN-14604 Norm entsprechen. Diese Norm enthält Vorschriften zur Funktionalität und Alarm-Mindestlautstärke.