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Baupfusch verhindern: Tipps und Tricks

Hinterher ist man immer schlauer und ärgert sich, auf vermeintliche Betrüger hereingefallen zu sein. Ein undichtes Dach, der Keller steht unter Wasser, die Arbeiten verzögern sich oder im schlimmsten Falle hat man bezahlt und das Haus kann nicht bezogen werden, weil es instabil gebaut oder sogar einsturzgefährdet ist. Von solchen Schicksalen liest und hört man immer wieder und damit zukünftige Eigenheimbesitzer nicht in genau diese Situationen geraten, gibt es einige Tipps zu beachten.

Baupfusch vermeiden

Mit der Planung fängt alles an

Bei einem Bauvertrag ist das wichtige nicht das, was im Kleingedruckten steht, sondern das, was gar nicht drin steht. Viele Anbieter halten ihre Leistungsbeschreibung kurz, was den Interpretationsspielraum erhöht. Man sollte also den Vertrag immer genau aushandeln und vor allem niemals eine nur mündliche Vereinbarung eingehen. Weiterhin sollte man darauf achten, dass die Abnahme förmlich zu erfolgen hat.

Vor Ort sein und Fragen, Fragen, Fragen

Selbst für Berufstätige empfiehlt es sich, so oft wie möglich die Baustelle zu besuchen. Nur wer vor Ort ist, dem können auch mögliche Mängel auffallen. Selbstverständlich geht man davon aus, dass Profis am Werk sind und genau aus diesem Grund sollte man sich auch trauen, so viele Fragen wie möglich zu stellen. Ein Fachmann muss seine Arbeitsschritte immer kompetent erklären können.

Dritte Meinung einholen

Bauunternehmer werden den Bauherren gegenüber Fehler und Mängel niemals freiwillig einräumen und oftmals ist man sich selbst nicht ganz sicher, ob denn wirklich ein Fehler vorliegt.

In einem solchen Falle ist es ratsam eine dritte Person zu konsultieren, im Idealfall beauftragt man einen Bausachverständigen. Schließlich zahlt man für die Investition seines Lebens bereits eine Menge Geld und auf den nötigen Sachverstand zu verzichten, wäre an der falschen Stelle gespart.

Zeit nehmen bei der Bauabnahme

Die förmliche Abnahme verhindert, dass das Eigenheim als abgenommen gilt, sobald die Familie einzieht oder die Fertigstellung schriftlich bestätigt wurde. Treten schwerwiegende Mängel auf, so kann die Abnahme verweigert werden.

Weiterhin sollte das Abnahmeprotokoll so umfangreich wie möglich ausfallen und der Bauherr sich niemalsvom Unternehmer hetzten lassen. Ist erst einmal unterschrieben, kehrt sich die Beweisführung um und der stolze Besitzer muss nun mögliche Nachweise erbringen. Das kann im Nachhinein durchaus teuer werden. Von vornehrein bereits die richtgie Baufirma zu wählen, kann Unmengen an Ärger ersparen.

 

Bildquelle: © Thomas Max Müller - pixelio.de