Skip to content

SIGNET Hausbau

News

Mietkaution und deren Verwendung

Die Mietkaution wird gewöhnlich vor oder während dem Einzug in eine Wohnung an den Vermieter entrichtet. Sie dient ihm als Sicherheit im Falle entstehender Mängel durch den neuen Mieter in der Wohnung.

Mietkaution

Rechtlich darf diese Mietkaution das Dreifache einer Monatsmiete nicht übersteigen. Gemeint ist hier speziell der Betrag der Kaltmiete, Betriebs- und Nebenkosten sind also ausgenommen. Diese Summe darf in keinem Fall überschrittenw erden, nicht einmal wenn der Vermieter besondere Maßnahmen zur Veränderung einer Wohnung vorauszukalkulieren hat.

Laut Mietkaution.org bedeutet das:

„Hat der Mieter beispielsweise vereinbarungsgemäß eine allgemeine Mietkaution und zusätzlich eine besondere Kaution (für eine Einbauküche oder für den Teppichboden) zu zahlen, so darf der Gesamtbetrag beider Kautionen die gesetzliche Höchstgrenze nicht überschreiten."

Quelle: http://www.mietkaution.org/ratgeber/rechtliches/555_wie-hoch-darf-eine-kaution-sein/

Notwendigkeit der Mietkaution

Die Mietkaution gibt dem Vermieter die Sicherheit, entstandene Schäden während des Wohnverhältnisses zu beheben. Dazu zählt zum Beispiel die Schimmelbildung durch unsachgemäße Wohnungsbelüftung, Wasserschäden bei Verschulden des Mieters (was zum Beispiel Rohrbruch durch veraltete Leitungen ausschließt) oder auch Unfälle durch unsachgemäße Nutzung der Wohnung, etwa übertriebene Tierhaltung oder mangelnde Hygiene der Wohnung.

Der Vermieter hat somit eine finanzielle Rücklage auf Kosten des Mieters, die er zur Beseitigung dieser Missstände verwenden kann. Ausgenommen sind hierbei auch ganz natürliche Abnutzungserscheinungen die durch temporäre Witterungseinflüsse entstehen.

Recht von Mieter und Vermieter

Der Vermieter hat somit auch das Recht, jederzeit auf diese Sicherungsrücklagen zurückzugreifen, sollte einer der oben genannten Fälle sowie viele Kleinigkeiten vorliegen.

Der Mieter hat im Gegenzug jederzeit das Recht, sich bei Vermieter über den Verbleib sowie die Höhe eines möglichen Restbetrages zu informieren. Dazu ist der Vermieter verpflichtet, auf Verlangen die notwendigen Unterlagen zum Beweis des Verbleibs auszuhändigen bzw. vorzuzeigen.

Die Mietkaution selbst muss bereits im Vorfeld geklärt werden, da mit einer späteren Änderung der Miethöhe die Kaution unangetastet bleibt. Daher sollten am besten alle Unterlagen, Überweisungsscheine, Quittungen (vor allem bei Barkaution) und derlei Belege aufgebhoben und miteinander verglichen werden, um sich rechtlich abzusichern.

Im Falle eines Auszugs aus dem Wohnraum hat der Mieter ebenfalls das Recht, des restlichen Betrag der Mietkaution einzufordern, da sich der Vermieter sonst einer unzulässigen Habhaft bedient und sich so zur Herausgabe verpflichtet (siehe §§812ff. BGB).