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Energiesparhäuser sind heutzutage Pflicht

Der Gesetzgeber fordert heutzutage, dass beim Hausbau neue Wohngebäude als Energiesparhäuser geplant und ausgeführt werden. Wenn Sie ein bestehendes Haus modernisieren oder Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten.

In Deutschland ist es heutzutage die Pflicht des Bauherrn, neue Wohngebäude in Form von Energiesparhäusern zu bauen. Gleichermaßen gelten auch für Sanierungen und Umbauten gewisse Auflagen. Hierfür gibt es staatliche Förderprogramme, die bei der Finanzierung eines energieeffizienten Hauses helfen, wie zum Beispiel das Anreizprogramm Energieeffizienz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Alternativ bietet auch die KfW Förderprogramme, um energieeffizient bauen zu können.

Was sind die gesetzlichen Vorgaben?

In Deutschland entfallen rund 35 % des gesamten Energieverbrauchs auf Gebäude. Ebenso entstehen rund ein Drittel der Treibhausemissionen auf diese Weise. Der Gesetzgeber hat deshalb gewisse Regeln aufgestellt, wie zum Beispiel die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

In diesen Gesetzen wird bestimmt, welche Auflagen für Umbauten und Neubauten gelten. Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Bestand an Gebäuden in der Bundesrepublik zu erreichen. Zudem soll der CO2-Ausstoß bis zu diesem Zeitpunkt komplett vermieden werden.

In der Energiesparverordnung wurde aus diesem Grund festgelegt, welchen Energiebedarf ein neues Gebäude höchstens haben sollte. Diese Informationen werden ständig aktualisiert. Außerdem steht in der Energieeinsparverordnung, dass eine bessere Gebäudedämmung notwendig ist. Primär geht es hier um die Gebäudehülle. Eine entsprechende Bauwerksabdichtung durch ein erfahrenes Unternehmen kann nicht nur helfen, Energie zu sparen. Zusätzlich kann so auch Bausubstanz geschützt werden, wie auf Innotech-team.de zu lesen ist.

Bei der Dämmung des Hauses werden beispielsweise eine Reihe natürlicher Materialien oder Mineralfasern oder Hartschaumplatten verwendet. Bauherren haben also eine Reihe von unterschiedlichen Möglichkeiten, wenn es um den Ausbau der Energieeffizienz geht.

Welche Energieeffizienzklasse hat das Haus?

In der Energieeinsparverordnung wird auch der Energieausweis reglementiert. Das bedeutet, dass festgestellt wird, welche Energieeffizienzklasse ein Haus hat. Übersteigt der jährliche Energieverbrauch 30 kWh/Quadratmeter nicht, ist von einem Gebäude der Klasse A+ die Rede. Dies gilt als grüner Bereich und ist wünschenswert.

Liegen die Werte hingegen bei über 250 kWh/Quadratmeter jährlich, zählt die Einrichtung zur Klasse H. Dies stellt den roten und zu vermeidenden Bereich dar. Zudem muss die Geschossdecke den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entsprechen.

Was ist das erneuerbare-Energie-Wärmegesetz?

Das erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll dazu dienen, Eigentümer von Neubauten dazu zu bewegen, zumindest teilweise auf erneuerbare Energien zu setzen. Möchte der Eigentümer beispielsweise eine Solaranlage verwenden, müssen mindestens 15 % dieser Energie zur Heizwärme des Gebäudes beitragen.

Handelt es sich um Biomasse, liegt dieser Prozentsatz bei mindestens 50. Unter Biomasse versteht der Gesetzgeber Holzpellets, Bioöl oder Scheitholz. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Bei Biogas sollen lediglich mindestens 30 % des Wärmebedarfs abgedeckt werden. Umweltwärme oder Geothermie müssen laut Gesetz mindestens einen Anteil von 50 % liefern. Darunter zählen beispielsweise Wärmepumpen und andere Techniken.

Fazit

Neubauten müssen also immer die aktuelle Gesetzeslage aus den beiden Gesetzestexten beachten. Darunter zählt die Einhaltung des Primärbedarfs, die verbesserte Dämmung des Hauses und die Nutzung von erneuerbaren Energien, um den Wärmebedarf anteilig abzudecken. Außerdem muss die Energieeffizienzklasse unter einer Registriernummer im Energieausweis angegeben werden.